Fraktionserklärung zu Verwaltungsgerichtentscheid zu Initiative «Züri Autofrei»

07.01.2019

Verwaltungsgericht erklärt Initiative „Züri autofrei“ als gültig!

Kurz vor Weihnachten entschied das Verwaltungsgericht die städtische Initiative „Züri autofrei“ als gültig. Das Gericht widerspricht damit dem Stadt- und Bezirksrat sowie den bürgerlichen und Mitteparteien.

Dieses Weihnachtsgeschenk freut die SVP in keiner Weise, das geben wir unumwunden zu. Selbstverständlich akzeptieren wir diesen Gerichtentscheid. Wir nehmen zur Kenntnis, dass in politischen Kreisen in der grössten Stadt der Schweiz ein gewisser Hochmut herrscht. Gerade das funktionierende Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsträger mit dem Individualverkehr ist es zu verdanken, dass es die Stadt und der Kanton Zürich zu einem führenden Lebensstandard in Europa, sogar der Welt, gebracht haben. Mit dieser Initiative wird in empfindlicher Art und Weise in die Lebensfreiheit und Wirtschaftlichkeit eingriffen. Gleichzeitig wird bei einer Annahme dieser Initiative ein gewaltiger Verwaltungs- und Kontrollapparat erforderlich. In einem gilt es zu prüfen, wer und was überhaupt auf den Gemeindestrassen der Stadt Zürich noch verkehren darf. Dies führt zu Unsicherheiten bis hin zum Chaos. Dies werden besonders die angrenzenden Gemeinden der Stadt Zürich erheblich zu spüren bekommen. Denn in den Nachbargemeinden werden sich die Fahrzeuge stauen, wenn ihnen die Einfahrt in die Stadt verwehrt wird.

Mit diesem Gerichtsentscheid, der wie erwähnt zu Verhaltungsunsicherheiten führt, erhalten die beiden Vorlagen 5326a „Projekt Rosengartentram und Rosengartentunnel“ wie 5332a „Anpassung der kantonalen Signalisationsverordnung“ eine neue Bedeutung. Diese muss so angepasst werden, dass der Kanton Zürich wiederum über das gesamte Kantonsgebiet das Sagen hat. Nur so erhalten die umliegenden Gemeinden der Städte Zürich und Winterthur wiederum die gleichen Rechte. Heute können Die beiden Städte Eingangstore errichten, wo die Auswirkungen in den Nachbargemeinden spürbar sind, siehe Tagesanzeiger vom 28.12.2018 als Beispiel der Gemeinde Uitikon. Sie hingegen können dagegen nichts unternehmen. Bei der Vorlage Rosengarten stellt sich bei dieser neuen Konstellation nun erst recht die Frage, ob die finanzielle Beteiligung der Stadt Zürich nicht zu gering ist. Durch ein mögliches Verbot für den MIV auf den Gemeindestrassen der Stadt Zürich ergibt sich eine Mehrbelastung auf den Kantonsstrassen.

Die Auflistung von weiteren Unklarheiten und Folgen dieser Initiative würde den Rahmen einer Fraktionserklärung sprengen. Die SVP Fraktion wird alles in Bewegung setzen, dass diese ideologische, einseitige Initiative keine Mehrheit findet. Die Initiative belastet die bestehende Lebensqualität im ganzen Kanton Zürich mehr als dass sie neue Lebensqualität ermöglicht.

7. Januar 2019, Pierre Dalcher, SVP Schlieren