Keine neuen Gesetze gegen Altersheim-Abzocke

LiZ, 01.12.2018

Der Regierungsrat sagt, wie er gegen zu hohe Altersheimtaxen für Hotellerie und Betreuung vorgeht. Der Schlieremer SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher hatte eine Anfrage gestellt.

«Abzocken der Senioren in zürcherischen Altersheimen?», betitelte der Schlieremer SVP-Kantonsrat Pierre Dalcher die Anfrage, die er am 10. September beim Regierungsrat einreichte. Zwei Tage zuvor hatte der «Tages-Anzeiger» berichtet, Urdorf habe von Senioren zu viel Geld fürs Altersheim verlangt. Jetzt hat der Regierungsrat Dalchers Anfrage beantwortet.

Dalcher ist zufrieden mit der Antwort. Der Regierungsrat hält darin nochmals fest, dass Altersheimtaxen für Hotellerie und Betreuung maximal kostendeckend sein dürfen, wenn das Altersheim von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt wird. Die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist in der Jahresrechnung auszuweisen. Das soll für Transparenz sorgen gegenüber den Heimbewohnern, ihren Angehörigen und den Aufsichtsinstanzen. Die Gesundheitsdirektion hat die Gemeinden schon 2011 auf die Regeln hingewiesen, als das neue Pflegegesetz in Kraft trat. Eine parlamentarische Initiative gegen das Kostendeckungsprinzip lehnte der Kantonsrat im Januar 2018 ab.

Respekt für die 100-Jährige
Ob Abwassergebühren oder Hotellerietaxen im Altersheim: Beide sind nicht dafür da, mehr Geld als nötig anzuhäufen. Wichtig sei nun, dass die Gemeinden das Kostendeckungsprinzip umsetzen, sagt Dalcher. Und dass sie es in der Jahresrechnung klar ausweisen. «Hier sind auch die Rechnungsprüfungskommissionen der Städte und Gemeinden gefordert, das gut zu kontrollieren», sagt Dalcher. Zudem findet er: «Die Bevölkerung ist die beste Kontrollstelle, gerade auch bei den Altersheimen.» Er hat grossen Respekt vor der 100-jährigen Frau, die sich gegen die Kosten des Urdorfer Alterszentrums wehrte. «Hut ab», sagt er.

«Die Bevölkerung ist die beste Kontrollstelle, gerade auch bei den Altersheimen.» Pierre Dalcher, SVP-Kantonsrat aus Schlieren

Als die Gesundheitsdirektion die Kennzahlen von rund 120 Pflegeheimen geprüft hatte, kam sie zum Schluss, dass 30 Pflegeheime vermutlich gegen das Kostendeckungsprinzip verstossen haben. Zusammen mit der Justizdirektion wandte sie sich am 9. Oktober an alle Gemeinden und Bezirksräte und erinnerte sie an ihre Pflichten, heisst es in der Regierungsratsantwort weiter. Die Gemeinden, die im Verdacht stehen, zu viel verrechnet zu haben, müssen zudem Massnahmen treffen und dem für die Aufsicht zuständigen Bezirksrat bis Ende März 2019 Bericht erstatten. Damit und mit der erwähnten Ermahnung der Gemeinden soll das Pflegegesetz durchgesetzt werden. «Die geltenden Regelungen genügen. Es braucht keine Gesetzesanpassungen», führt der Regierungsrat weiter aus. Dazu Dalcher: «Es freut mich, dass der Regierungsrat zum Schluss kommt, dass man das Kostendeckungsprinzip bereits mit den bestehenden Gesetzen umsetzen kann. Das finde ich wichtig.»

Weiter freut es Dalcher, dass der Regierungsrat klarstellt, dass bei einem Todesfall die Erben wie üblich die Forderungen und die Schulden übernehmen. «Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung von zu viel verrechneten Pflegekosten kann von den Erbinnen und Erben der verstorbenen Person geltend gemacht werden», schreibt der Regierungsrat. «Mit der Antwort des Regierungsrats ist die Situation nun klarer für die Bevölkerung», sagt Dalcher.

Von der Antwort auf Dalchers Anfrage nahm auch Urdorf Kenntnis. Gemeindeschreiber Urs Keller äussert sich auf Anfrage zudem zum laufenden Verfahren: «Mittlerweile hat der Bezirksrat auf Anweisung des Regierungsrates die Gemeinde Urdorf zur Stellungnahme in der Sache eingeladen. Aktuell bereiten wir die Stellungnahme auf und werden diese fristgerecht dem Bezirksrat zukommen lassen. Die Gemeinde Urdorf wird ihren Standpunkt zur gegebenen Zeit kommunizieren und sich dabei auch zum ihres Erachtens politisch äusserst befremdenden Gebaren und Verhalten des Regierungsrates äussern.»