Rechtliche Grundlage unklar für Heli-Basisplatz auf Limmattal-Spitaldach

Limmattaler Zeitung, 20.11.2020

Den Landeplatz des Spitals Limmattal fliegen derzeitRettungshelikopter nur an, wenn ein Notfalleinsatz ansteht.Anders als in der ersten Coronawelle werden dort tagsüber keine Maschinen der Alpine Air Ambulance (AAA) mehr abgestellt, um in einem Ernstfall von Schlieren aus ausrücken zu können. Die Pläne, den Rettungshelikopter vom Flugfeld Birrfeld auch unabhängig von Covid-Einsätzensituativ auf dem Limmi-Dach bereitzustellen, sind derzeit blockiert, wie Spitaldirektor Thomas Brack an der Delegiertenversammlung vomMittwochabend sagte. Ein Lärmgutachten, das nachWiderstand aus derBevölkerung inAuftrag gegeben wurde, ist derzeit sistiert.Die rechtliche Lage müsse nun zunächst geklärt werden, sagte Brack. Grundsätzlich gilt gemäss eidgenössischem Luftfahrtgesetz, dassLuftfahrzeuge nur auf Flugplätzen und von Heliports abfliegen und landen dürfen. Gemäss einer Aussenlandeverordnung gibt es allerdings Ausnahmen. «Die Frage, inwiefern die Aussenlandeverordnung die Errichtung temporärer Basen ausserhalb einesFlugplatzes zulässt, ist in rechtlicher Hinsicht nicht klar», schreibt der Zürcher Regierungsrat auf eine Anfrage der SVP-Kantonsräte Pierre Dalcher (Schlieren) und Christian Lucek (Dänikon).

Erschwerend kommt hinzu, dass die Landeplattform auf demDachdes Spitals Limmattal als sogenannter Spitallandeplatz gilt.Und dieseLandeplätze sind einer anderen Verordnung, jener über die Infrastruktur der Luftfahrt, unterstellt. Sie können ohne Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt angelegt und benützt werden. Ein Spitallandeplatz diene dazu, einem Rettungshelikopter in einem Notfalleinsatz jederzeit eine Landemöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Spitals zu bieten, hält der Regierungsratin seiner Antwort weiterfest.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das Spitallandeplätze zwar nicht bewilligen muss, aber die generelleAufsicht über die Luftfahrt ausübt, hat sich aufAnfrage des kantonalen Amtes für Verkehr mit der Limmi-Situation auseinandergesetzt. In seiner Antwort habe das Bundesamt festgehalten, «dass es systematischeBereitstellungsflüge zwecks besserer Positionierung einesHelikopters ohne direkten Bezug zu einer Hilfeleistung als unzulässig erachte», fasst der Regierungsrat die Antwort zusammen.

Das Spital Limmattal und die AAA hatten im Juli mitgeteilt, dass sie die während der ersten Coronawelle eingegangene Zusammenarbeit verstärken wollen. Sie sprachen von positiven Erfahrungen: «Die raschen Reaktionszeiten ab dem Landeplatz leisteten einen wesentlichen Beitrag an die optimale Versorgungder betroffenenPersonen.» Dass temporäre Helikopterlandebasen grundsätzlich einen Mehrwert für dieGesundheitsversorgung darstellen können, glaubt auch der Regierungsrat. So könnten sich Rettungsdienste tagsüber näher an potenziellenUnfallorten aufhalten, die Anflugzeiten könnten verkürzt werden.

Doch sei eben die rechtliche Lage unklar, hält der Regierungsratfest. Er geht davon aus, dass für derartige temporäreBasen neue Heliports einzurichten wären, die auch raumplanerisch im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt festgehalten werden müssen. «Für den Regierungsrat steht ausser Frage, dass allfällige neueHelikopterstandorte für Rettungshelikopter aus Lärmschutzgründen ausserhalb von dicht besiedeltemGebiet vorzusehen wären.»