Zukunftgerichtetes Denkmalschutzgesetz
Schlieremer SVP-Kantonsrat reicht zusammen mit alt Kantonsratspräsidentin Yvonne Bürgin (CVP) und weiteren Motion ein.
«Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz», heisst der Titel der Motion, die die Kantonsräte Pierre Dalcher (SVP, Schlieren), Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Markus Schaaf (EVP, Zell) und Yvonne Bürgin (CVP, Rüti) – sie amtierte 2018/2019 als Kantonsratspräsidentin – gestern eingereicht haben.
Die vier Politiker laden den Regierungsrat dazu ein, eine Revision der Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes vorzulegen. Die Devise ist klar: Der Denkmalschutz soll etwas gelockert werden. «Bei der Revision ist insbesondere der Konflikt mit weiteren öffentlichen Interessen wie Verdichtung, Wachstum und energetischen Sanierungen stärker zu berücksichtigen», heisst es ganz allgemein in der Motion. Die vier Politiker stellen mehrere konkrete Forderungen.
So sollen Denkmalschutzobjekte einen höheren wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweisen – zwei dieser drei Kriterien müssten wenn möglich kumulativ erfüllt werden, wird in der Motion gefordert. Würde diese umgesetzt werden, müsste die kantonale Baudirektion zudem neu, bevor sie ein Objekt in ihr Denkmalschutzinventar aufnimmt, die Standortgemeinde sowie die Eigentümerschaft zu einer Anhörung einladen. Zur Erinnerung: Eigentümer werden bisher nicht informiert, wenn ihr Eigentum in das Denkmalschutzinventar aufgenommen wird – so hatte beispielsweise der Eigentümer des Dietiker Minigolfparks Mühlematt erst durch die «Limmattaler Zeitung» davon erfahren, dass der Minigolfpark ins Inventar aufgenommen wurde. Dabei könnte diese Aufnahme ins Inventar seinen Überbauungsplänen in die Quere kommen.
Weiter wird in der Motion gefordert, dass die Unterschutzstellung in der Regel mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag erfolgt. Wenn ein Vertrag zustande kommt, sollen allfällige Restaurierungskosten auf Kanon, Gemeinden und Eigentümer aufgeteilt werden. Komme kein Vertrag zustande, soll die Unterschutzstellung mittels behördlichem Entscheid geschehen.
«Der Regierungsrat kann ein Denkmal aus dem Verzeichnis streichen, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies verlangt oder wichtige Gründe der Unterschutzstellung nicht mehr gegeben sind», lautet eine weitere Forderung in der Motion. Und schliesslich wird auch gefordert, dass geschützte Baudenkmäler «nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Werts verändert werden können». Ihre Motion begründen die vier Kantonsräte unter anderem mit dem Bevölkerungswachstum, dem sich der Kanton Zürich in den nächsten Jahren stellen muss – gerade in «Stadtlandschaften» und «urbanen Wohnlandschaften», also gerade auch im Limmattal.
Dem Wachstum nicht zu sehr im Wege stehen
Für diese genannten Handlungsräume bedeute dies schon heute eine grosse Herausforderung, da der notwendige Raum äusserst knapp bemessen ist. Dazu komme, dass momentan «eine rigide Unterschutzstellung von Gebäuden ohne Rücksprache mit Gemeinde und Eigentümer» die Handlungsfreiheit der Besitzer für die Umsetzung des Wachstums stark einschränke, heisst es in der Motion weiter. Private und öffentliche Besitzer seien betroffen.
«Mit einer Erneuerung der Gesetzesbestimmungen für den Denkmalschutz soll eine klare und einfache Richtlinie geschaffen werden, die die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen Kanton, Gemeinden und Besitzern regelt», beschreiben die Motionäre ihr Ziel. Dies bedeute gleichzeitig für alle Beteiligten Planungssicherheit. Ein neues Kommunikationsverhalten und neue Kostenbeteiligungen durch Kanton und Gemeinden würde zudem zu einer nachhaltigen Betreuung der Denkmäler motivieren, sind Dalcher, Bürgin, Rueff-Frenkel und Schaaf überzeugt