Leserbrief zur Abstimmung des Wassergesetz vom 10. Februar 2019
LiZ, 22.01.2019
Für Privatunternehmen uninteressant
Wer die Privatisierung der Wasserversorgung in Zukunft nachhaltig verhindern will, muss zum neuen Wassergesetz Ja stimmen. Wer die Möglichkeit für eine Privatisierung der Wasserversorgung er- halten will, muss am 10. Februar 2019 Nein stimmen. Ich werde ein Ja einlegen, da die vorliegende Fassung des neuen Wassergesetzes ausgewogen ist. Es ver- hindert eine Privatisierung der Wasserversorgung, da eine Beteiligung nur bis 49% möglich ist, weiter das Stimmrecht maximal einen Drittel betragen darf und obendrauf kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Für Privatunternehmen sind dies uninteressante Voraussetzungen, lassen aber doch für bestimmte Kooperationen einen bestimmten Spielraum. Weiter werden mit einem Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser im neuen Wassergesetz jegliche Bauten gut vor zukünftigen Hochwasserereignissen geschützt. Die geforderte Grenze von einem 300-jährlichen Hochwasser würde die zukünftigen Baukosten erheblich in die Höhe treiben, was wiederum die Mietpreise unserer Wohnungen entsprechend verteuern würde. Aus diesen Gründen empfehle ich, ein Ja in die Urne zu legen.
Pierre Dalcher, Kantonsrat SVP, Schlieren